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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Für das Leistungsangebot der Media4Planet GmbH gelten je nach individuell vereinbarten Leistungen folgende Bedingungen:

 

1.Allgemeine Bedingungen für alle Leistungen

 

1.1. Vertragspartner

Media4Planet GmbH ist ein Unternehmen, das auf eigenen Namen oder im Auftrag Medialeistungen unterschiedlichster Genres anbietet und vermarktet/verkauft.

Die Vermarktung findet im eigenen Namen oder im Auftrag des Mediums statt. Die jeweils individuellen Vertraglichen Vorgaben werden in jedem dem Geschäft zu Grunde liegenden Kostenvoranschlag einzeln geregelt.

 

Vertragspartner der Media4Planet kann die Agentur oder direkt ein Werbungtreibender sein („Direktkunde“).

Soweit nachfolgend von „Vertragspartner“ gesprochen wird, gilt die Regelung unabhängig davon ob Agentur oder Direktkunde Partei des Vertrages ist. Bei Regelungen, die nur Agentur oder Direktkunde betreffen werden diese Termini statt Vertragspartner benutzt. Als „Parteien“ werden Media4Planet und der Vertragspartner zusammen bezeichnet, „Partei“ kann sowohl Media4Planet oder der Vertragspartner sein.

Der Terminus „Kunde der Agentur“ wird verwendet, soweit das vertragliche Verhältnis Agentur zu Werbungtreibenden gemeint ist.

 

Alle unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers, müssen von uns schriftlich bestätigt werden, nur dann sind sie rechtswirksam. Ein Ausschluss unserer Bedingungen durch widersprechende Bedingungen des Käufers ist in jedem Fall unwirksam.

Die Annahme von Lieferungen – auch Teillieferungen – gilt in jedem Fall als Annahme unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Kunden dies ausschließen.

 

Die AGBs können jederzeit vom Kunden angefordert werden und sind auf der Homepage von Media4Planet hinterlegt www.media4planet.org/agb.

 

Im Fall der reinen Vermittlung von Medialeistungen in Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielen der UN kommt ein Vertragsverhältnis zwischen Vertragspartner und Medienpartner direkt zustande. Hier gelten die AGBs des Medienpartners für die Auftragserfüllung. Media4Planet tritt hier nur als Mittler auf.

 

Die AGBs gelten für die gesamte Zeit der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Änderungen dieser AGBs gelten ab dem Zeitpunkt als vereinbart, ab dem sie dem Käufer erstmals zugegangen sind.

 

2.Geltungsbereich

 

2.1.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Media4Planet GmbH regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Media4Planet und ihren Vertragspartnern hinsichtlich des Auftrags zur Schaltung von Werbesendungen und/oder hinsichtlich von Werbeleistungen in den unter C., D. und E. genannten Bereichen („Auftrag“).

 

2.2.

Für den Auftrag gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich die AGB von Media4Planet. Abweichungen von diesen AGB und mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie von Media4Planet schriftlich bestätigt werden und im Kostenvoranschlag benannt worden sind. Eine Änderung dieses Formerfordernisses ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wird. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder Media4Planet ihre Leistungen widerspruchslos erbringt.

 

2.3.

Änderungen dieser AGB werden dem Vertragspartner per E-Mail oder per Telefax bekannt gegeben.

Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen gegenüber Media4Planet schriftlich widerspricht.

 

2.4.

Soweit sich Bestimmungen der allgemeinen Bedingungen und der besonderen Bedingungen dieser AGB widersprechen sollten, gelten im Zweifel die Bestimmungen der besonderen Bedingungen dieser AGB.

3.Zustandekommen des Auftrags

3.1.

Angebote der Media4Planet sind freibleibend und unverbindlich, d.h. nicht bindend und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen.

Die schriftlich übermittelten Kostenvoranschläge sind maximal für 2 Wochen bindend, danach muss ein neuer Kostenvoranschlag ausgestellt werden.

 

Sollte die Lieferung ohne Angebot und Auftragsbestätigung zustande kommen, so gelten automatisch durch Lieferung die AGBs von Media4Planet.

 

Angebote, die durch die Media4Planet vermittelt werden, kommen bei Auftragsannahme direkt zwischen dem Vertragspartner und dem gebuchten Medium zustande, dies wird in den jeweiligen Kostenvoranschlägen ausdrücklich erwähnt. Hier gelten dann die AGBs des Medienpartners. In diesem Fall erhält Media4Planet für ihre Leistungen eine Vermittlungsgebühr und eine Zusatzleistung zur Verfolgung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen.

 

3.2.

Der Auftrag kommt ausschließlich mit schriftlicher Annahme des vom Vertragspartner akzeptierten Kostenvoranschlages oder durch Erbringung der Leistung durch Media4Planet zustande. Der Auftrag gilt mit dem von Media4Planet bestätigten Inhalt, sofern der Vertragspartner dem Inhalt nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt schriftlich widerspricht.

 

3.3.

Bei Aufträgen von Agenturen ist der Werbungtreibende namentlich genau zu bezeichnen (Name, vollständige Anschrift, sowie im Einzelfall seitens Media4Planet ggf. geforderte Angaben). Media4Planet ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Vertragspartner ist in diesen Fällen die Agentur. Die Fakturierung erfolgt an die Agentur. Für den Fall, dass die Agentur Vertragspartnerin ist, tritt sie mit Zustandekommen des Auftrages die Zahlungsansprüche gegen ihren Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Auftrag an Media4Planet ab. Media4Planet nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Sie ist berechtigt, diese dem Kunden der Agentur gegenüber offen zu legen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monates nach Fälligkeit beglichen ist.

 

3.4.

Bei Agenturbuchungen behält sich Media4Planet das Recht vor, Buchungsbestätigungen auch an den Kunden der Agentur weiterzuleiten.

 

3.5.

Die Zusammenfassung von mehreren Werbungtreibenden in einer Werbesendung oder in einem Werbemotiv (sog. Verbundwerbung) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Media4Planet.

Die Werbungtreibenden sind namentlich zu benennen. Media4Planet ist zur Erhebung eines Verbundzuschlages in Höhe von 20 % (zwanzig Prozent) bei zwei Werbungtreibenden bzw. 30 % (dreißig Prozent) bei drei oder mehreren Werbungtreibenden berechtigt.

4.Gewährleistung

 

4.1.

Der Vertragspartner wird spätestens innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung gegenüber Media4Planet schriftlich erklären, dass die Ausstrahlung / Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erfolgte (Abnahme“) bzw. Media4Planet auf die fehlende Abnahmefähigkeit oder eine unterbliebene Leistung hinweisen. Erfolgt binnen dieser Frist keine Erklärung gegenüber Media4Planet, so gilt die Leistung als abgenommen.

 

4.2.

Wenn durch höhere Gewalt vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, ist Media4Planet insoweit von ihrer Leistungspflicht während des Ereignisses höherer Gewalt befreit. Unter „höherer Gewalt“ sind vornehmlich Ereignisse zu verstehen, deren Ursachen nicht in der Sphäre von Media4Planet liegen.

 

4.3.

Wird eine vertragliche Leistung aufgrund von programmbezogenen Gründen und/oder aus Gründen, die Media4Planet zu vertreten hat, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbracht, stellt Media4Planet die auftragsgemäße Durchführung im Rahmen der Verfügbarkeit durch Nacherfüllung nach eigener Wahl bzw. nach Wahl des entsprechenden Mediums sicher. Die Auswahl der Nacherfüllung trifft Media4Planet nach billigem Ermessen. Für den Fall, dass eine Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Vertragspartner eine Minderung des Preises entsprechend dem Umfang der Minderleistung geltend machen.

 

4.4.

Die in den Absätzen (2) und (3) beschriebenen Rechte verjähren in 12 (zwölf) Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von der nicht auftragsgemäß erfolgten oder unterbliebenen Leistung.

5.Haftung von Media4Planet

 

5.1.

Media4Planet haftet im Rahmen des Auftrags dem Grunde nach für Schäden des Vertragspartners,

  • die Media4Planet oder ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben;

  • die durch die Verletzung einer Pflicht durch Media4Planet, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind;

  • wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren;

  • wenn bei Kauf- oder Werkverträgen von Media4Planet eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde;

  • aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Media4Planet oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

Media4Planet haftet jedoch nicht bei Direktbeauftragung / Vertragsverhältnis von vermittelten Medialeistungen zwischen Vertragspartner und Medium. Hier wird das Vertragsverhältnis direkt geschlossen und es gelten die AGBs des jeweiligen Mediums. In diesem Fall haftet Media4Planet nur für Schäden, die direkt durch Media4Planet oder ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

 

5.2.

Media4Planet haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden bzw. bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, im Falle des Verzugs auf 5% (fünf Prozent) des Auftragswerts. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

5.3.

Soweit Media4Planet gemäß Ziffer 2. nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

 

5.4.

In anderen als den in 5.1. und 5.2. genannten Fällen ist die Haftung von Media4Planet  - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.

 

5.5.

Soweit die Haftung von Media4Planet ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Media4Planet.

6.Rechtliche Verantwortung

 

Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die medien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereit gestellter Werbespots/Kooperationsinhalte, insbesondere des zur Verfügung gestellten Materials, trägt ausschließlich der Vertragspartner. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstoßen. Der Vertragspartner gewährleistet, dass durch den jeweiligen Inhalt Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden und hält Media4Planet von Rechtsansprüchen Dritter frei.

Der Vertragspartner gewährleistet, im Rahmen der Kooperation keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu publizieren oder auf diese Bezug zu nehmen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Media4Planet und die Medien und/oder den jeweiligen Internetanbieter bzw. Sender von allen etwaigen Nachteilen auf erste Anforderung vollumfänglich freizustellen, die Media4Planet aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages erwachsen können.

Dies gilt insbesondere im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, und die daraus entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung.

7.Rücktritt

 

7.1.

Media4Planet und der Vertragspartner sind berechtigt, von Aufträgen bis zu sechs Kalenderwochen vor dem Ausstrahlungstermin zurückzutreten, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund hierfür vorliegt.

 

7.2.

Media4Planet kann jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, wenn die Erfüllung der von Media4Planet geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche Media4Planet nicht zu vertreten hat wie z.B. Programmänderungen und Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstiger staatlicher Stellen. In diesem Fall sind Ansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen.

Ein Rücktrittsrecht besteht nicht in Fällen, in denen Media4Planet das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.

 

7.3.

Der Rücktritt des Vertragspartners von einem Auftrag ist ab 6 Wochen vor Ausstrahlungstermin (Kampagnenstart) bzw. Veröffentlichung ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für individuell vereinbarte Sonderwerbeformen (ab 80 Sekunden), die speziell für den Vertragspartner mit Medien vereinbart wurden.

 

7.4.

Sollte Media4Planet ausnahmsweise Rücktrittsersuchen des Vertragspartners nach Ablauf der sechs Kalenderwochen vor Ausstrahlungstermin (Kampagnenstart) zustimmen, erfolgt dies nur gegen Berechnung einer von Media4Planet nach billigem Ermessen festzusetzenden Stornovergütung. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Stornierung ist auch bei Zahlung einer Stornovergütung ausgeschlossen.

8.Außerordentliche Kündigung

 

8.1.

Beide Parteien sind berechtigt, einen Auftrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund, welcher Media4Planet zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde;

  • der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt;

  • gegen eine und/oder beide Parteien und/oder das Unternehmen Media4Planet oder ein ihm verbundenes Unternehmen/Medium infolge einer vertragsgegenständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde;

  • wenn der Vertragspartner gegen den Genehmigungsvorbehalt gemäß Ziffern C.7. bzw. D.8. verstößt.

  • Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstiger staatlicher Stellen der Erfüllung der von Media4Planet geschuldeten Leistungen entgegenstehen;

  • für Media4Planet der begründete, durch den Vertragspartner nicht widerlegbare Verdacht besteht, dass der Vertragspartner oder die von ihm zur Verfügung gestellten Angebote und/oder Kooperationsinhalte gegen rechtliche Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuches, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder die geltenden Werberichtlinien, verstößt bzw. verstoßen; ein begründeter Verdacht besteht, sobald der Media4Planet auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen vorliegen, insbesondere ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Vertragspartner bzw. ab der Aufforderung des Vertragspartners zu einer Stellungnahme durch die zuständige Landesmedienanstalt.

 

8.2.

Die bis zum Zugang einer Kündigung erbrachten Leistungen der Media4Planet sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurück zu gewähren.

9.Preise

 

9.1.

Die bei Abschluss des Auftrages für Buchungen zugrunde gelegten Preise basieren auf den jeweiligen Planungsdaten der gebuchten Medien.

Die individuellen Preise werden in den jeweiligen Kostenvoranschlägen benannt und beinhalten die Plandaten der Buchungen. Die Preise basieren auf den individuell mit den Kooperationspartnern (Medien und Onlinediensten) vereinbarten Bedingungen und unterliegen nicht weitergehenden individuellen Vereinbarungen zwischen Medium und Vertragspartner.

Die Preise gelten jeweils für 14 Tage nach Erstellung des Kostenvoranschlages nur in Verbindung mit dem jeweils individuell erstellten Schaltplan.

Verschiebungen dieses Schaltplans beinhalten auch Preisänderungen.

Die Preisänderung wird für vereinbarte und bestätigte Aufträge nach entsprechender Mitteilung wirksam. Im Fall einer Preiserhöhung hat der Vertragspartner das Recht, die Ausstrahlung der Werbesendung auch außerhalb der Fristen (unter zehn Werktage vor Ausstrahlung) gemäß B.2.3. umzubuchen.

9.2.

Unberührt von vorstehenden Bestimmungen bleibt das Recht von Media4Planet, Sonderpreise infolge von aktuellen Angebotsänderungen auch kurzfristig einzuführen.

10.Rabatte

 

10.1.

Die individuell im Angebot/Kostenvoranschlag aufgeführten Rabatte werden auf die Mediabruttovolumina (MB1) der Kunden der Agentur oder der Direktkunden der Media4Planet für ausgelieferte Werbeformen innerhalb des jeweiligen Auftrages gewährt.

Rabatte werden bei Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt.

 

10.2.

Sofern Vertragspartner eine Agentur ist, wird sie alle empfangenen Rabatte und Skonti den von ihr betreuten Kunden gegenüber offenlegen und gegebenenfalls an diese weiterreichen. Im Übrigen wird der Vertragspartner Dritten gegenüber über alle von der Media4Planet erhaltenen Leistungen absolutes Stillschweigen bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Media4Planet.

11.Zahlungsbedingungen

 

11.1.

Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des Leistungszeitraums.

Die Zahlung erfolgt schuldbefreiend auf das in der Rechnung von Media4Planet bezeichnete Konto. Media4Planet behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Zahlungen sind jeweils ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. Verzug tritt 30 (dreißig) Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.

Bei Zahlungseingang auf die Vorausrechnung bis zum 10. des Leistungsmonates gewährt Media4Planet 1 % (1 Prozent Skonto); andernfalls beträgt die Skontofrist zehn Kalendertage. Das Skonto wird nur unter der Bedingung gewährt, dass alle vorausgegangenen Rechnungen bezahlt sind.

 

11.2.

Bankspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Zahlungen des Vertragspartners gelten erst dann als erfolgt, wenn Media4Planet über den Betrag auf seinem Konto verfügen kann.

 

11.3.

Für alle von einer Agentur in Auftrag gegebenen Werbeaufträge wird, bei Vorlage eines Agenturnachweises und bei Fakturierung direkt an die Agentur, ein Rabatt („AE“) in Höhe von 15 % (15 Prozent) auf das Rechnungsnetto gewährt, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer, nach Abzug von Rabatten, aber vor Skonto, soweit die Gewährung von AE und Skonto nicht ausgeschlossen ist. Bei Veränderungen eines Rabatts durch Zubuchung oder Storno wird die AE neu berechnet. Es erfolgt dann ggf. eine Nachbelastung oder Auszahlung.

 

11.4.

Bei Zahlungsverzug ist Media4Planet berechtigt, eine weitere Leistungserbringung zu unterlassen.

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht auch in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners, wenn Vertragspartner eine Agentur ist zusätzlich auch bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden der Agentur. Der Zahlungsanspruch, auch für die etwa noch nicht erbrachten Leistungen bleibt dessen ungeachtet bestehen. Media4Planet ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Das Recht des Vertragspartners auf Nachweis eines geringeren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

 

11.5.

Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Media4Planet anerkannt sind. Außerdem ist er zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Media4Planet anerkannt ist.

 

11.6.

Soweit eine variable Vergütung vereinbart ist, haben Media4Planet oder von ihr Beauftragte in zumutbarem Umfang jederzeit innerhalb der üblichen Geschäftszeiten das Recht, Einsicht in die Kooperation betreffenden Geschäftsbücher und -unterlagen einschließlich EDV-Unterlagen sowie Lagerbestände des Vertragspartners zu nehmen und zu Prüfungszwecken Kopien oder Ausdrucke zu verlangen. Zu den vom Vertragspartner vorzulegenden Unterlagen gehören auch solche, die nicht unter einen Auftrag fallende Waren oder Dienstleistungen des Vertragspartners betreffen. Die bei der Buchprüfung entstehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen, wenn sich eine Abweichung zu Lasten von Media4Planet von mehr als 3 % (drei Prozent) gibt. Auf Verlangen des Vertragspartners wird die Buchprüfung durch einen von Media4Planet zu benennenden und zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen durchgeführt. Die durch eine derartige Buchprüfung entstehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen. Der Vertragspartner wird die genannten Geschäftsbücher und -unterlagen für einen Zeitraum von mindestens 2 (zwei) Jahren nach Beendigung des Auftrags aufbewahren und zu vorgenannten Prüfzwecken zur Verfügung stellen.

12.Produktion und Material

 

12.1.

Für den Fall, dass zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass die Produktion des jeweiligen Dienstes (z.B. Kommunikationsmaßnahme/Spot) von Media4Planet bzw. von einem mit Media4Planet verbundenen Unternehmen oder von einem von Media4Planet beauftragten Dritten durchgeführt wird, bleibt die Media4Planet bzw. ggf. das verbundene Unternehmen geistige Eigentümerin des Dienstes.

 

12.2.

Der Vertragspartner stellt Media4Planet geeignetes Footagematerial bzw. Bild- und Textmaterial sowie gegebenenfalls Tonmaterial bzw. Musik für die Produktion und/oder Schaltung bzw. Ausstrahlung rechtzeitig, spätestens jedoch zwei Kalenderwochen, bei HbbTV-Kommunikationsmaßnahmen spätestens jedoch vier Kalenderwochen vor der geplanten Schaltung bzw. Ausstrahlung, kostenfrei zur Verfügung. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Schaltung bzw. Ausstrahlung übernommen werden. Der Vertragspartner trägt die Gefahr bei der Übermittlung von Material. Das Material wird von Media4Planet entsprechend vorheriger Absprache aufbereitet und gegebenenfalls animiert. Übernimmt Media4Planet bzw. ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder ein von Media4Planet beauftragter Dritter die Produktion eines Dienstes wird die dafür vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung gestellt bzw. getrennt in der Rechnung ausgewiesen.

Die Vergütung ist gegen entsprechende Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Ziffer A.10. findet keine Anwendung. Im Rahmen einer Produktionsumsetzung wird das Arbeitsergebnis dem Vertragspartner zum Zwecke der Abnahme vorgelegt. Soweit auf Wunsch des Vertragspartners Änderungen am Arbeitsergebnis vorgenommen werden, ist eine Korrekturstufe in der Vergütung beinhaltet. Weitergehende Änderungen erfolgen gemäß separater Kalkulation auf Kosten des Vertragspartners, es sei denn, das Arbeitsergebnis ist mangelbehaftet.

 

12.3.

Media4Planet behält sich vor, vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Dienste (z.B. Werbespots) bzw. Kooperationsinhalte (insb. Material) zurückzuweisen und/oder die Ausstrahlung vorzeitig abzubrechen, wenn ein sachlicher Grund hierfür gegeben ist. Eine Zurückweisung bzw. ein vorzeitiger Abbruch erfolgt stets, wenn der zur Verfügung gestellte Dienst gegen geltendes Recht, insbesondere auch gegen die jeweils geltenden Werberichtlinien der Landesmedienanstalten, oder die guten Sitten verstößt. Klargestellt wird, dass Media4Planet die zur Verfügung gestellten Dienste bzw. Kooperationsinhalte ausschließlich in Bezug auf offenkundige Rechtsverstöße überprüfen wird. Media4Planet ist auch im Übrigen dazu berechtigt, Dienste bzw. Kooperationsinhalte wegen deren Herkunft, Inhalt, Form, technischer Qualität oder aus inhaltlichen Gründen (z.B. zu häufige Wiederholungen, nicht sendermarkenadäquat) zurückzuweisen. Die Zurückweisung sowie die Gründe hierfür sind dem Vertragspartner durch Media4Planet unverzüglich mitzuteilen.

Der Vertragspartner ist im Falle der Zurückweisung dazu verpflichtet, unverzüglich neue Dienste bzw. Inhalte zur Verfügung zu stellen, auf die die Zurückweisungsgründe nicht zutreffen. Sollten die neuen Dienste bzw. Inhalte verspätet oder gar nicht zur Verfügung gestellt werden, behält Media4Planet dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, so als ob die Leistung zum vereinbarungsgemäß erfolgt wäre. Wird die Leistung trotz der zunächst erklärten Zurückweisung von Media4Planet erbracht, bleibt es bei der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners.

 

12.4.

Media4Planet kann dem Vertragspartner die für die vereinbarte Leistung geschuldete Vergütung in Rechnung stellen, wenn die Kommunikationsmaßnahme aus Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht zur Veröffentlichung kommt oder die Schaltung bzw. Ausstrahlung vorzeitig abgebrochen wird, insbesondere weil Media4Planet Unterlagen oder Material nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet, zur Verfügung gestellt wurden.

 

12.5.

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Material (insbes. Layoutvorschläge, -angaben etc.) endet mit dem jeweiligen Ende des Leistungszeitraumes. Media4Planet sendet das Material an den Vertragspartner auf dessen Gefahr und Kosten zurück, wenn dieser dies innerhalb von 8 Tagen nach Beendigung des Leistungszeitraumes schriftlich gegenüber Media4Planet erklärt. Andernfalls ist Media4Planet zur Vernichtung des Materials berechtigt. Media4Planet ist zur Zurückbehaltung des Materials bis zur vollständigen Zahlung berechtigt. Media4Planet haftet nur im Rahmen der Ziffer A.5. für während der Lagerung des Materials auftretenden Schäden oder Verlust des Materials.

13.Nutzungsrechte

13.1.

Der Vertragspartner garantiert, dass er an den von ihm übermittelten Diensten bzw. Inhalten (zum Beispiel Bild- und Textmaterial, Musik) sämtliche für die jeweils gebuchte Kommunikationsmaßnahme (Fernsehen, Online-, HbbTV und/oder Teletext, Anzeigen, Plakaten o.ä.) erforderlichen Nutzungsrechte inne hat und insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Auftragserfüllung auf Media4Planet übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Das Fernsehnutzungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung sowie die für Online- und HbbTV-Kommunikationsmaßnahmen erforderlichen Nutzungsrechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Ausstrahlung bzw. Schaltung bzw. öffentlichen Zugänglichmachung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Fernsehens bzw. des Internets. Von der Rechteübertragung ausgenommen sind von der GEMA an Medien pauschal eingeräumte Rechte, welche von den Kooperationspartnern/Medien übernommen werden.

 

13.2.

Der Vertragspartner räumt Media4Planet sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung der übermittelten Inhalte erforderlichen Urheber-, sowie Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung (insb. Free-TV, Pay-TV, pay per view), öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang, ein, insbesondere auch das Recht, vorgenannte Rechte an zur Schaltung bzw. Sendeabwicklung beauftragte Dritte zu übertragen.

Der Vertragspartner stellt Media4Planet und/oder den betreffenden Sender von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung vollumfänglich frei, und zwar durch Zahlung von Geld, und ersetzt etwaige darüber hinausgehende Schäden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Media4Planet nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

 

13.3.

Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der von Media4Planet und/oder von Dritten im Auftrag realisierten Kommunikationsmaßnahme (z.B. Layout etc.) verbleiben bei Media4Planet und/oder dem Dritten. Die Nutzung solcher Kommunikationsmaßnahmen durch den Vertragspartner außerhalb der betreffenden Kooperation bedarf der vorherigen Zustimmung seitens Media4Planet (Lizenz) ggf. gegen Zahlung einer im Einzelfall zu verhandelnden Lizenzvergütung.

13.4.

Die vollumfänglichen Nutzungsrechte des Logos von Media4Planet sowie der Logos der Kooperationspartner inkl. des UNEP Logos liegen für die Zusammenarbeit bei Media4Planet. Eine Verwendung des Media4Planet Logos ist untersagt und kann nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe im Einzelfall möglich gemacht werden.

14.Geheimhaltung

 

14.1.

Vorbehaltlich der Regelungen in A.14.3. verpflichten sich die Parteien, alle Informationen und Daten, die sie vom jeweils anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Preislisten und Verträge, Rabatte und individuelle Konditionen und Kooperationsvereinbarungen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Auftrages.

 

14.2.

Dritte im Sinne dieser Ziffer der AGB sind alle nicht mit Media4Planet verbundenen Unternehmen.

 

14.3.

Sofern der Vertragspartner eine Agentur ist, sichert diese zu, die von ihr betreuten Kunden darüber in Kenntnis zu setzen, dass neben der Werbezeitenvermittlung an ihre Kunden weitere Leistungsbeziehungen zwischen Media4Planet und der Agentur bestehen können und im Rahmen dieser Leistungsbeziehungen von Media4Planet Rabatte, Sonderleistungen und Skonti an die Agentur gewährt werden können. Sofern sie dazu verpflichtet ist, wird die Agentur alle empfangenen Honorare, Rabatte und Skonti den von ihnen betreuten Kunden gegenüber offenlegen und gegebenenfalls an diese weiterreichen.

Die Agentur trägt durch geeignete Vertraulichkeitsvereinbarungen dafür Sorge, dass die von ihr betreuten Kunden ihrerseits die im Zuge der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergeben.

Eine Offenlegung durch die Agentur gegenüber einem von den Kunden der Agentur eingeschalteten Auditor zu Zwecken des Media-Audits sowie zu Benchmarking-Zwecken ist zulässig, soweit dieser sich schriftlich zur Geheimhaltung, zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit sowie zur Einhaltung der kartellrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

Im Zuge eines Audits oder eines Benchmarkings dürfen die Agentur oder der Auditor keine Informationen offenlegen, die dem Empfänger Rückschlüsse auf die Konditionen einzelner Werbekunden erlauben würden.

Wettbewerbern der Media4Planet gegenüber dürfen die Informationen in keinem Fall offengelegt oder sonst zugänglich gemacht werden.

15.Schlussbestimmungen

 

15.1.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Als ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeit aus diesem Vertragsverhältnis wird Hamburg vereinbart; Media4Planet ist jedoch berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

 

15.2.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt.

Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch diejenige ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für den Fall von Vertragslücken.

 

15.3.

Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Die Erklärung der Kündigung oder des Rücktritts bedarf der Schriftform. Schriftform in diesem Sinne meint die Schriftform gem. § 126 Abs.1 und 2 BGB. Sie wird jedoch auch durch Fax gewahrt.

16.Datenschutz

 

Media4Planet sichert die für die Abwicklung der Aufträge benötigten Daten und wird diese nur an relevante Personen und Partner weitergeben, die zu Umsetzung der Aufträge nötig sind.

Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert.

Unsere AGB als Download

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